Tempo 30-Zone Zimikerstrasse, Verkehrsanordnung, Projektfestsetzung

30. September 2017
Auf Antrag der Abteilung Sicherheit der Stadt Uster hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/Std.

Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und als Zone signalisiert:

Zone Zimikerstrasse:
– Denkmalstrasse, Abschnitt Zimikerstrasse bis Liegenschaft Nr. 4
– Zimikerstrasse

Die Verkehrsanordnung (Tempo 30-Zone) steht unter dem Vorbehalt, dass die
unterstützenden baulichen Massnahmen gemäss dem genannten Massnahmenplan
von der Stadt umgesetzt werden. Wird die Anordnung eines Hauptelementes im
rechtskräftigen baurechtlichen Entscheid geändert oder weggelassen ist die Verfügung hinfällig.

Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons Zürich zu richten. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung,Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Projektfestsetzung

Gemäss § 15 Strassengesetz hat der Stadtrat an der Sitzung vom 12. September 2017 mit Beschluss Nr. 410 den Massnahmenplan gemäss Projekt «Tempo-30-Zone Zimikerstrasse» des Ingenieurbüros «Suter, von Känel, Wild AG» in Zürich, vom 17. März 2017, genehmigt und das Projekt festgesetzt.

Die Akten liegen ab der Publikation während 30 Tagen in der Abteilung Bau der Stadt Uster, (3. Stock), Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, während der ordentlichen Bürozeiten zur Einsicht auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in doppelter Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Der angerufene Beschluss und die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Stadt Uster
Abteilung Sicherheit

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