Rücktritt Susana Marinheiro aus der Primarschulpflege Uster<br>Verschiebung Wahltermin

20. September 2017
Der für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Primarschulpflege Uster festgesetzte Urnengang vom 26. November 2017 findet nicht statt. Die Neubesetzung der vakanten Stelle in der Primarschulpflege Uster findet im Rahmen der Erneuerungswahlen am 15. April 2018 statt.
Mit Beschluss vom 23. Mai 2017 hat der Stadtrat vom Rücktritt von Susana Marinheiro aus der Primarschulpflege Uster Kenntnis genommen und die Ersatzwahl angeordnet. Für den Fall, dass die dadurch notwendige Ersatzwahl durch Urnenwahl durchgeführt werden muss, setzte er diese auf Sonntag, 26. November 2017, fest.

Innert der ersten gesetzlich angeordneten Frist (Fristablauf: 24. Juli 2017) gingen zwei gültige Wahlvorschläge ein:
  • Schmid Richard, 1963, Sozialarbeiter, Uster, Grüne Partei
  • Vidale Diana, 1977, Personalfachfrau, Uster, parteilos

Eine Urnenwahl ist somit zwingend.

Mittlerweilen wurde bekannt, dass am 26. November 2017 weder eidgenössische noch kantonale Vorlagen zur Abstimmung gelangen. Die Durchführung einer kommunalen Abstimmung am 26. November 2017 einzig wegen der zur Diskussion stehenden Ersatzwahl erscheint nicht zuletzt aus Kostengründen als unverhältnismässig.

Der Stadtrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 19. September 2017 Folgendes beschlossen:
  1. Der mit Beschluss vom 23. Mai 2017 für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Primarschulpflege Uster festgesetzte Urnengang vom 26. November 2017 findet nicht statt.
  2. Die Neubesetzung der vakanten Stelle in der Primarschulpflege Uster findet im Rahmen der Erneuerungswahlen am 15. April 2018 statt.
  3. Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung im Anzeiger von Uster am Mittwoch, 20. September 2017), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 19. September 2017
Stadtrat Uster

Zugehörige Objekte