Neufestsetzung Verkehrsbaulinien, Hintere Bahnhofstrasse bis Bahnhofstrasse, Kommunale Festsetzung und kantonale Genehmigung

14. Juli 2017
Der Gemeinderat Uster hat am 10.04.2017 beschlossen:
  1. Die Verkehrsbaulinien Hintere Bahnhofstrasse bis Bahnhofstrasse werden gemäss Baulinienplan 1:500 vom 20. Oktober 2016 festgesetzt.
  2. Der Bericht zu den Einwendungen vom Januar 2017 wird genehmigt.

Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich hat am 26. Juni 2017 verfügt:

Die am 10. April 2017, auf Antrag des Stadtrates Uster vom 7. Februar 2017 vom Gemeinderat Uster beschlossene Neufestsetzung von Verkehrsbaulinien, zwischen der Hinteren Bahnhofstrasse und der Bahnhofstrasse, wird gemäss den eingereichten Akten genehmigt.

Die Akten liegen ab Freitag, 14. Juli 2017, während 30 Tagen bei der Stadt Uster, Stadtraum und Natur, 3. Stock, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf.

Gegen den Festsetzungsbeschluss des Gemeinderates sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Volkswirtschaftsdirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich erhoben werden.

Gegen den Festsetzungsbeschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Gemeindebeschwerde beim Baurekursgericht des Kantons Zürich erhoben werden.

Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 14. Juli 2017.

Stadt Uster, Bau
bau@uster.ch

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