Willkommen auf der Website der Gemeinde Uster



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen



Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Massgebliche Publikationsorgane für rechtsverbindliche Veröffentlichungen sind der «Anzeiger von Uster» und das «Amtsblatt des Kantons Zürich», in der gedruckten Fassung.

 
 

Baugesuch Nr. 2010-0117 (Schwerzistrasse)

Marie-Antoinette Schumacher, Schwerzistrasse 21, 8606 Nänikon: Neubau Solar-Flachkollektoren, Schwerzistrasse 21, Assek. Nr. 5352, Kat. Nr. E3014, Nänikon, (Dorfzone 2geschossig, D2 - III).

Auflage
Die Pläne liegen bei der Abteilung Hochbau, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, 4. Stock, zur Einsicht auf.

Dauer
20 Tage ab Datum der Ausschreibung im «Amtsblatt des Kantons Zürich» und im «Anzeiger von Uster», die jeweils am Freitag erfolgt.

Interessenwahrung
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Massgebliches Publikationsorgan für rechtsverbindliche Veröffentlichungen ist der «Anzeiger von Uster» in der gedruckten Fassung.

Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen nach der Ausschreibung schriftlich bei der Stadt Uster, Abteilung Hochbau, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, gestellt werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides.
  • § 315 Planungs- und Baugesetz, PBG
  • §§ 314–316 PBG


Datum der Mitteilung 16. Juli 2010
zum zugehöriges Geschäftsfeld zur Übersicht

Stadt Uster

Öffnungszeiten

  • MO, DI, DO: 8:30–11.30 / 13.30-16.30
    MI: 8:30–11.30 / 13.30-18.30
    FR: 8:30–15.30 durchgehend