Revision Subventionsverordnung der Denkmalpflege Stadt Uster
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Der Beschluss mit den relevanten gesetzlichen Bestimmungen kann während der Rekursfrist bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 78 (4.Stock), 8610 Uster, während den Öffnungszeiten: MO, DI, DO: 8.00-11.30 / 13.30-16.30 MI: 8.00-11.30 / 13.30-18.30 FR: 8.00-15.30 durchgehend, eingesehen werden.
Stadtrat Uster
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