Entlassung aus dem Denkmalschutzinventar, Kreuzstrasse 7/9 und 11/13, Kirchuster
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Der Beschluss der Entlassung aus dem Denkmalschutzinventar kann während der Rekursfrist bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 78 (4. Stock), 8610 Uster, während den Öffnungszeiten: MO, DI, DO: 8.00-11.30 / 13.30-16.30 MI: 8.00-11.30 / 13.30-18.30 FR: 8.00-15.30 durchgehend, eingesehen werden.
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