Entlassung aus dem Denkmalschutzinventar, Kreuzstrasse 7/9 und 11/13, Kirchuster

2. September 2015
Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 371 vom 25. August 2015 die Entlassung der Arbeiterhäuser Assek. Nrn. 1719/1721 (Denkmalschutzinventar H 112) auf dem Grundstück Kat. Nr. B6407 an der Kreuzstrasse 7/9 und 11/13 in Kirchuster aus dem Denkmalschutzinventar genehmigt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Der Beschluss der Entlassung aus dem Denkmalschutzinventar kann während der Rekursfrist bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 78 (4. Stock), 8610 Uster, während den Öffnungszeiten: MO, DI, DO: 8.00-11.30 / 13.30-16.30 MI: 8.00-11.30 / 13.30-18.30 FR: 8.00-15.30 durchgehend, eingesehen werden.

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