Erneuerung der wasserrechtlichen Konzession für die Wasserentnahme (1500 l/min) aus dem Aabach zwecks Speisung des Stadtparkweihers, öffentliche Auflage

4. September 2015
Die Stadt Uster, Inhaberin des Wasserrechts Nr. 132 Bezirk Uster, ersucht um die Verlängerung der wasserrechtlichen Konzession für die Wasserentnahme aus dem Aabach, öffentliches Gewässer Nr. 2.0 zwecks Speisung des öffentlich zugänglichen Stadtparkweihers auf dem Grundstück Kat.-Nr. B7430, Uster. Die wasserrechtliche Konzession und die gewässerschutzrechtliche Bewilligung wurden erstmals mit Baudirektionsverfügung (BDV) Nr. 648/1977 erteilt und letztmals mit BDV Nr. 1392/1990 bis zum 31. Dezember 2015 befristet. Das Wasser soll wie bis anhin mit der bestehenden stationären Pumpenanlage (Koordinaten: 696478/244943) entnommen und nach Durchfluss der Teichanlage wieder in den Aabach zurückgegeben werden (Koordinaten: 696286/244918).

Einsprachen gegen dieses Gesuch sind innert einer Frist von 30 Tagen, die am 03.10.2015 abläuft, schriftlich und mit einer Begründung im Doppel an die Stadt Uster, Stadtraum und Natur, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, einzureichen. Die Akten und Pläne können vom 04.09.2015 bis 03.10.2015 beim Geschäftsfeld Stadtraum und Natur (3. Stock), Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten, eingesehen werden.

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 4. September 2015.

Stadt Uster, Bau
Oberlandstrasse 78, 8610 Uster
bau@uster.ch

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