Kantonaler Gestaltungsplan «Kiesabbaugebiet Berg/Näniker Hard», Öffentliche Auflage

31. Juli 2015
Die Baudirektion Kanton Zürich hat am 24. Juli 2015 verfügt:

I. Der Entwurf für die Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans Kiesabbaugebiet Berg/Näniker Hard mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird vom 31. Juli 2015 bis zum 28. September 2015 öffentlich aufgelegt.

II. Die Hard AG, Volketswil, ersucht um die temporäre Rodung von rund 24 ha Wald zur Realisierung des Kiesabbaus. Die Gesuchsunterlagen liegen gleichzeitig mit den Unterlagen zum Gestaltungsplan auf.

III. Die Auflage findet über die ganze Frist während der ordentlichen Bürozeiten bei der Stadtverwaltung Uster, bei der Gemeindeverwaltung Volketswil sowie der Baudirektion (Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich) statt.

IV. Während der Auflagefrist kann jedermann zur Vorlage Einwendungen erheben. Die Einwendungen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie sind schriftlich im Doppel bis 28. September 2015 (Datum des Poststempels) dem Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, einzureichen.

Namens der
Baudirektion Kanton Zürich
Amt für Raumentwicklung

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 31. Juli 2015.

Die Akten liegen ab Freitag, 31. Juli 2015, während 60 Tagen beim Geschäftsfeld Stadtraum und Natur (3. Stock), Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf.

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