FARBINSTRUMENT BEI BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN

12. Juni 2015
Der Stadtrat Uster hat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2015 ein Farbinstrument für die Gestaltung von Gebäuden in Dorf-, Kern- und Wohnzonen in Baubewilligungsverfahren festgelegt. Das Farbinstrument soll Bauherren und Verwaltungsorganen offiziell als verbindliches Hilfsmittel für die Farbbestimmung zur Verfügung stehen und die Bedeutung der Farbwahl deutlich stärken.
Der Anspruch der Öffentlichkeit bezüglich Gestaltungsqualität unterscheidet sich in der Regel nach Bedeutung der betreffenden Zone, des Quartiers oder der Objekte. Zu einem wichtigen Gestaltungselement zählt jeweils die Farbgebung. Die Leistungsgruppe Architektur und Denkmalpflege der Stadt Uster hat zusammen mit der Farbgestalterin Andrea Burkhard aus Zürich bereits 2010 ein Farbinstrument erarbeitet. Damit wurden zunächst die spezifischen Farbklimas der einzelnen Quartiere und Zonen der Stadt Uster erhoben und anschliessend jeweils zulässige Farbspektren abgeleitet, die hinsichtlich der gestalterischen Verträglichkeit als baurechtlich unbedenkliche Wahlmöglichkeit den Grundeigentümern zur Verfügung stehen. Dabei stand im Vordergrund, gänzlich und weitgehend anerkannte unharmonische Farbkompositionen zu vermeiden.

Das Farbinstrument beruht auf dem Natural Colour System (NCS), einem internationalen Standard zur systematischen Beschreibung von Farbe, dessen Anwendung auch in der Schweiz sehr weit verbreitet ist. Auf dieser Basis wurden die Farbklimas der wichtigsten Quartiere der Stadt Uster erhoben und dokumentiert. Diesen Erkenntnissen folgend, konnten jeweils übergeordnete Gestaltungsprinzipien abgeleitet werden, die als Grundlagen in das vorliegende Farbinstrument eingeflossen sind. Dabei galt es, mögliche Farbtöne zu ermitteln, die in Ergänzung zu den bestehenden Farbstimmungen zu einem harmonischen Ganzen und in der Folge zu einem zusammenhängenden, ruhigeren Stadtbild führen. Auf eine Akzentuierung und Hervorhebung von bunten Einzelbauten wurde dabei zugunsten eines ruhigen Gesamteindrucks bewusst verzichtet. Angestrebt wird eine farbliche Verbindung zwischen bestehenden und künftigen Bauten, um den Auftritt Usters in seiner Gesamtheit zu stärken. Dem Farbinstrument liegen in der Konsequenz bezüglich Buntheit deutlich reduzierte Farbtöne zu Grunde. Das zulässige Farbspektrum für neue Farbgebungen wurde insofern eingeschränkt, als dass dieses in Dorf- und Kernzonen bzw. in Wohnzonen zu keinen disharmonischen Ergebnissen führt.

Das Farbinstrument steht der Baubehörde bereits seit rund vier Jahren als Hilfsmittel bei der Farbberatung für Bauvorhaben in Bauzonen zur Verfügung. Dabei durfte festgestellt werden, dass das Farbinstrument von den Zielgruppen überaus gut angenommen und akzeptiert wurde. Der eingeschränkte Gestaltungsspielraum, insbesondere in Ortsbildschutzzonen, wird nicht als Behinderung empfunden, sondern vielmehr als zweckmässig und richtungsweisend anerkannt. Die Farbberatung durch die Fachpersonen der Bewilligungsinstanzen konnte zudem erheblich erleichtert und somit deutlich effizienter gestaltet werden.

Mit der Festsetzung des Farbinstruments durch den Stadtrat besteht nun eine gefestigte kommunale Beurteilungspraxis, welche die erforderliche Rechtssicherheit schafft.