STIMMRECHTSREKURS VERZÖGERT BAU VON DREIFACHTURNHALLE UNNÖTIGERWEISE

6. Mai 2015
Der Stadtrat Uster stuft einen Stimmrechtsrekurs gegen den Bau einer temporären Dreifachturnhalle als «unnötige Verzögerung» ein. Am 13. April hatte der Ustermer Gemeinderat (Stadtparlament) mit 27 zu 3 Stimmen dem Bau der temporären Dreifachturnhalle auf dem Areal Buchholz zugestimmt und dafür einen Kredit von 2,34 Millionen Franken bewilligt. Gegen diesen Beschluss legte Gemeinderat Jürg Gösken Stimmrechtsrekurs ein. Der Rekurs wird das Projekt unnötig verzögern, was der Stadtrat sehr bedauert. Die Dreifachturnhalle soll nach dem vom Parlament genehmigten Zeitplan von Frühling 2016 bis Frühling 2019 den Ustermer Vereinen dienen sowie dem Kanton für Schulsportzwecke vermietet werden; die Halle wird nach diesen Plänen während der Bauzeit der neuen Kantonsschule der Schülerschaft des Bildungszentrums Uster (BZU) zur Verfügung stehen.
Während des Baus der neuen Kantonsschule Uster vom Frühling 2016 bis 2019 steht die Dreifachturnhalle des BZU für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Ustermer Vereine nicht zur Verfügung. Damit der Turnunterricht sowie der Vereinssport – vor allem Unihockey – in dieser Zeit trotzdem gewährleistet werden kann, haben sich die Stadt Uster sowie der Kanton darauf geeinigt, dass die Stadt Uster eine temporäre Dreifachturnhalle auf dem Areal Buchholz erstellt, die der Kanton tagsüber als Mieter nutzen kann. Abends sowie an den Wochenenden soll die Halle von den Ustermer Vereinen für Trainings und kleinere Wettkämpfe benützt werden. Am 13. April 2015 stimmte der Gemeinderat dem Antrag des Stadtrats für den Kredit von 2,34 Millionen Franken mit 27 zu 3 Stimmen klar zu. Die Stadt Uster beabsichtigt, die Halle im Anschluss an die dreijährige Nutzung einer anderen Gemeinde oder an Private zu verkaufen.

Stimmrechtsrekurs gegen den Entscheid des Gemeinderats

Gegen diese Pläne gibt es nun Widerstand. Gemeinderat Jürg Gösken hat gegen den Beschluss des Gemeinderats Stimmrechtsrekurs eingereicht. Er begründet ihn unter anderem damit, im Antrag seien nicht alle Kosten enthalten gewesen – beispielsweise die Rückbaukosten für die temporäre Halle. Der Kredit müsse deshalb allenfalls sogar den Stimmberechtigten zum Entscheid vorgelegt werden. Ausserdem moniert Gösken, das Projekt sei aufgrund übergeordneten Rechts wegen des gewählten Heizsystems nicht bewilligungsfähig.

Stadtrat bedauert Rekurs, der zu Verzögerungen führen wird

Der Stadtrat bedauert den Rekurs gegen das Projekt der temporären Dreifachturnhalle auf dem Areal Buchholz sehr und teilt die Einschätzungen des Beschwerdeführers in keiner Weise. Er ist der Ansicht, dass sein Antrag rechtlich absolut korrekt ist und den Gepflogenheiten entspricht. Der Stadtrat empfindet insbesondere die durch den Rekurs entstehenden Bauverzögerungen als unnötig. Es sei damit zu rechnen, dass der Bau nicht termingerecht erstellt werden könne und die Schülerinnen und Schüler sowie die Ustermer Vereine für einige Monate ohne Ersatzhalle auskommen müssten und nicht turnen oder trainieren könnten. Zudem würden die Verzögerungen zu weniger Mieteinnahmen führen.