Öffentlicher Gestaltungsplan «Spital Uster», Öffentliche Auflage

15. Mai 2015
Der öffentliche Gestaltungsplan «Spital Uster» wird vor der Festsetzung öffentlich aufgelegt (§ 7 PBG).

Die Akten liegen ab Freitag, 15. Mai 2015, während 60 Tagen beim Geschäftsfeld Stadtraum und Natur (3. Stock), Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf.

Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zum Vor-haben äussern und Einwendungen erheben. Diese sind an das Geschäftsfeld Stadtraum und Natur einzureichen.

Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden. Hernach stehen Plan und Stellungnahme zu den nichtberücksichtigten Ein¬wendungen zur Einsichtnahme offen.

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 15. Mai 2015.

Stadt Uster, Bau
Oberlandstrasse 78, 8610 Uster
bau@uster.ch

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