Ev.-ref. Kirchgemeinde Uster: Anordnung einer Ersatzwahl für ein Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Uster für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018

11. März 2015
Herr Heinz Stauffer, Uster, ist mit Beschluss der Bezirkskirchenpflege Uster vom 16. Dezember 2014 entsprechend seinem Gesuch auf den Zeitpunkt des Amtsantritts der Nachfolge, spätestens jedoch per Ende Juni 2015, als Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Uster entlassen worden. Es findet eine Ersatzwahl statt.
Nach Art. 6 Abs. 2 der Kirchgemeindeordnung kann die Ersatzwahl nach dem Verfahren der stillen Wahl durchgeführt werden, sofern die Voraussetzungen des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte gegeben sind (für die neu zu besetzende Stelle wird nur ein Vorschlag eingereicht). Wird mehr als ein Vorschlag eingereicht, findet am Sonntag, 6. September 2015, eine Urnenwahl statt.

Mindestens 15 Stimmberechtigte der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Uster können einen Wahlvorschlag einreichen. Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, 20. April 2015, der Stadtkanzlei Uster, Gotthardweg 1, 8610 Uster, einzureichen. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Wahlvorschläge haben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und genaue Adresse anzugeben.

Wählbar ist jede gemäss Art. 20 Abs. 2 der Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich vom 17. März 2009 stimmberechtigte Person, die das 18. Altersjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Uster hat. Die vorgeschlagene Person muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, genauer Adresse sowie Heimatort/Nationalität bezeichnet werden. Zudem kann der Rufname und die Parteizugehörigkeit angegeben werden.

Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, als Stellen zu besetzen sind. Jede Person darf höchstens auf einem der Wahlvorschläge und dort höchstens einmal genannt sein.

Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnenden eines Wahlvorschlages können ihre Unterschrift nicht zurückziehen.

Die Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei Uster eingesehen werden.

Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), bei der Bezirkskirchenpflege Uster, c/o Urs-Christoph Dieterle, Präsident, Morfweg 7, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Uster, 11. März 2015
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Uster
reformierte Kirche Uster

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Formular Wahlvorschlag (BITTE DOPPELSEITIG AUSDRUCKEN). Sollten Sie nicht über Microsoft Word verfügen, können Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen. Download 0 Formular Wahlvorschlag (BITTE DOPPELSEITIG AUSDRUCKEN). Sollten Sie nicht über Microsoft Word verfügen, können Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen.