ABSTIMMUNG VOM 8. MÄRZ: STADT- UND GEMEINDERAT USTER LEGEN IHRE ARGUMENTE ZUR SPITALVORLAGE DAR

12. Februar 2015
Dieser Tage gelangen die Unterlagen zur Abstimmung vom 8. März 2015 in die Ustermer Haushalte. Darin ist auch eine Beilage zur Zweckverbandsabstimmung enthalten, die das Spital Uster betrifft: Die Stimmberechtigen können über die Vorlage abstimmen, mit der das Spital in eine gemeinnützige AG umgewandelt werden soll. In der Abstimmungs-Beilage nehmen Stadtrat wie auch Gemeinderat Stellung zur Vorlage.
Der Stadtrat hat am 28. Oktober 2014 der Vorlage zugestimmt und befürwortet somit die Umwandlung des Zweckverbandes Spital Uster in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft per 1. Januar 2015. Der Gemeinderat seinerseits hat der Vorlage am 19. Januar 2015 mit 19:13 zugestimmt. Der Interkommunalen Vereinbarung (IKV) und der Ermächtigung des Stadtrates, alle zur Umwandlung des Zweckverbandes in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft notwendigen Umsetzungsmassnahmen zu treffen, hat der Gemeinderat mit 30:3 zugestimmt. Die Hauptargumente der Befürworter der Vorlage sind in der Beilage zu den Abstimmungsunterlagen zusammengefasst, ebenso ist die Meinung der Gemeinderatsminderheit wiedergegeben, die Ablehnung der Vorlage empfiehlt.

Der Stadtrat hat sich mit der Vorlage intensiv auseinandergesetzt. Er will, dass der Bevölkerung mit dem Spital Uster eine weiterhin gute und qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung zur Verfügung steht. Der Aspekt der Gemeinnützigkeit ist für den Stadtrat wesentlich, kommerzielle Interessen sollen nicht in den Vordergrund rücken. Dieser Grundsatz ist in der Interkommunalen Vereinbarung sowie in den Statuten enthalten. Für die mehr als 1100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen laut Stadtrat die bisherigen guten Arbeitsverhältnisse und die Arbeitsplatzsicherheit gewahrt werden. Weil seit 2012 das Spitalwesen eine kantonale Aufgabe ist, sind die Gemeinden nicht mehr verpflichtet, sich zu engagieren: 5 von 17 Gemeinden haben bereits ihren Austritt aus dem Zweckverband Spital Uster gegeben. Umso wichtiger ist es, das Risiko für die verbleibenden Gemeinden zu verringern: Im Zweckverband wird das finanzielle Risiko der verbleibenden Trägergemeinden beim Austritt einer Gemeinde grösser, da diese gegenüber Kapitalgebern solidarisch haften. In der gemeinnützigen AG dagegen bleibt das finanzielle Risiko für die Gemeinden als Aktionäre gleich, da jeder Aktionär immer nur mit seinem Aktienkapital haftet.

Dieser Argumentation schliesst sich die Gemeinderatsmehrheit an und weist in ihrer Stellungnahme zusätzlich darauf hin, dass ein Spital in Form einer AG auf dem sich stark wandelnden Gesundheitsmarkt schneller agieren kann. Kooperationen mit anderen Anbietern auf dem Gesundheitsmarkt wären einfacher einzugehen. Ein gewisser «Abbau der Volksrechte» ist nach Meinung der Gemeinderatsmehrheit vertretbar, zumal die Gemeinden sich weder an Defizit noch Investitionen finanziell beteiligen müssen. Volksabstimmungen wären in Zukunft nur noch nötig, wenn die Interkommunale Vereinbarung geändert werden müsste.

Die Gemeinderatsminderheit bemängelt hingegen den Demokratieabbau: Zu grossen Investitionen des Spitals hätte die Bevölkerung nichts mehr zu sagen. Auch ist sie der Meinung, die Umwandlung des Spitals in eine AG sei nicht zwingend. Das Spital Uster gehöre zu den effizientesten, und auch gebe es keine Belege dafür, dass als AG organisierte Spitäler erfolgreicher seien. Für Spitäler, die ja öffentliche Aufgaben wahrnehmen, müssten die Gemeinden so oder so finanziell haften; die Beschränkung auf die Haftung mit dem Aktienkapital ist gemäss Argumentation der ablehnenden Minderheit «Augenwischerei». Auch befürchten sie, dass angesichts der Aktienmehrheit von 51% auf Seiten der Gemeinden «längerfristig profitorientierte Spitalinvestoren ihre Interessen durchsetzen können». Die Minderheit findet, dass der Zweck der Gesellschaft sehr weit gefasst sei und zweifelt deshalb an, ob auch zukünftig die Interessen der Bevölkerung im Vordergrund stehen. Schliesslich wird befürchtet, dass sich die Anstellungsbedingungen fürs Spitalpersonal verschlechtern und längerfristig der Druck auf die Löhne zunehmen könnte.

Der vollständige Text liegt den Abstimmungsunterlagen bei oder kann als PDF-Dokument über den Link unten geladen werden. Stadt- und Gemeinderat Uster laden die Stimmberechtigten ein, die Argumente zu prüfen, ihre Meinung zu bilden und sich an der wichtigen Abstimmung vom 8. März 2015 zu beteiligen.

Zugehörige Objekte

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Abstimmungs-Beilage der Stadt Uster Download 0 Abstimmungs-Beilage der Stadt Uster
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