STADT ERLAUBT AIRSOFT-SPIELE AUCH IN ZUKUNFT – MIT AUFLAGEN

17. Februar 2015
Auch künftig dürfen auf dem Areal des städtischen Ausbildungszentrums (AZ) in Riedikon Airsoft-Games durchgeführt werden, aber nur noch an maximal zwei statt bisher drei Sonntagen pro Monat. Nach einer Petition von rund 50 Anwohnern verbietet der Stadtrat solche Spiele allerdings an hohen Feiertagen wie beispielsweise Pfingsten oder Ostern. Das von Anwohnern geforderte Verbot an Wochenenden lehnt der Stadtrat ab, führt aber neue Einschränkungen ein. Die Stadt hat Vertreter der Petitionäre sowie der Airsoft-Veranstalter am 17. Februar Dienstag direkt über den Beschluss informiert.
Die Stadt Uster vermietet das AZ-Areal seit 2012 für Airsoft-Games. 2014 wurde das Areal 38 Mal auf diese Weise genutzt, davon 26 Mal an einem Sonntag. Diese Airsoft-Veranstaltungen verursachten aus Sicht der Stadt bisher keine nennenswerten Probleme. Seit 2012 ging bei der Stadtpolizei lediglich eine Beschwerde wegen Lärmimmissionen ein. 

Zusätzliche Auflagen zum Schutz der Anwohnerschaft

Der Stadtrat lehnt die Petition ab, regelt aber die Benutzung des AZ-Areals teilweise neu. Er sieht vor, dass Airsoft-Veranstaltungen an maximal zwei Sonntagen pro Monat, längstens von 9 bis 18 Uhr, durchgeführt werden dürfen. Unnötiger Lärm, Rauch und Russ sind zu vermeiden. Also sind auch Geschrei, Megaphone, Trillerpfeifen, Verstärkeranlagen oder Pyrotechnik verboten. Die Ruhezeiten sind strikt einzuhalten. Die Veranstaltungen dürfen also nie die Mittagsruhe (12–13 Uhr), die Nachtruhe (22–6 Uhr) oder hohe Feiertage tangieren. Erlaubt sind höchstens 50 Teilnehmer.

Der Stadtratsbeschluss schreibt den Veranstaltern vor, für einen zusätzlichen Sicht- und Schallschutz zu sorgen. Waffen, Maskierung und Kampfkleider dürfen nur im Übungsareal sichtbar getragen werden.

Petitionäre machen Zweckentfremdung und Lärmbelästigung geltend – Veranstalter sprechen von taktischem Sport für Erwachsene

56 Personen, die die Petition unterzeichnet haben, beklagten sich über Lärmbelästigungen und Geschrei sowie über die Belästigung von Passanten und Erholungssuchenden durch Airsoft-Teilnehmerinnen und Teilnehmer. In der Petition wurde auch kritisiert, das Ausbildungsgelände werde zweckentfremdet genutzt, und bei Airsoft gehe es um das spielerische Töten von Menschen.

Die Veranstalter bestreiten, dass es sich bei Airsoft um ein gewaltverherrlichendes Kriegsspiel handle und stellen sich auf den Standpunkt, es handle sich um einen «taktischen Kampf- und Teamsport für Erwachsene mit modernen Hilfsmitteln». Es komme auch nicht zu übermässigen Lärmimmissionen, zudem sei die elektrische Schussauslösung ab einer Entfernung von 100 Metern kaum noch hörbar.

Rechtslage nicht einschränkend

Die Rechtslage in der Schweiz erlaubt Airsoft-Veranstaltungen ohne Bewilligung, solange sie auf einem abgesperrten Grundstück stattfinden und der Grundeigentümer zugestimmt hat. Weil Airsoft-Waffen mit echten Schusswaffen verwechselt werden können, gelten sie als Waffen gemäss Waffengesetz. Wer Airsoft-Waffen kaufen will, kann dies ohne Waffenerwerbsbewilligung tun. Nötig ist aber ein schriftlicher Kaufvertrag.  

Die Abteilung Sicherheit der Stadt Uster hat bei eigenen Wahrnehmungen und Kontrollen keine Beanstandungen festgestellt. Lärmimmissionen seien nicht übermässig, können aber trotzdem weiter reduziert werden. – Es gibt weder einen Benützungsanspruch der Veranstalter noch gesetzliche Bestimmungen, die solche Anlässe im AZ-Areal verbieten.

Der Stadtrat hat deshalb nach Würdigung aller Aspekte beschlossen, Airsoft-Veranstaltungen an höchstens zwei Sonntagen pro Monat weiterhin zuzulassen, aber bezüglich der Anzahl Teilnehmer zu beschränken. Zudem sollen die Auflagen die Anwohner noch besser schützen, hauptsächlich vor Lärmimmissionen.

Stadtrat Jean-François Rossier und Abteilungsleiter Jörg Ganster von der Abteilung Sicherheit der Stadt Uster haben sowohl den Petitionären als auch den Veranstaltern heute Dienstag die künftige Regelung mündlich erörtert. Die Regelung tritt ab sofort in Kraft.