PRIVATE ABWASSERLEITUNGEN SIND OFT SCHADHAFT
Pflicht zur Sanierung
Zwischen Frühling und Herbst 2014 wird die Stadt die Eigentümer aller untersuchten Gebäude anschreiben und sie über den Zustand ihrer Abwasserleitungen, die erforderlichen Massnahmen und die optimale Vorgehensweise informieren. Hauseigentümer schadhafter Entwässerungsanlagen werden zudem aufgefordert, ihre undichten Anschlüsse innert Frist zu sanieren. Denn: Hauseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, auch diese «unsichtbaren» Anlagen zu unterhalten. Für weiterführende Auskünfte wurden zudem eine Hotline, eine E-Mail-Adresse und die Internetseite www.hausanschluss.ch eingerichtet.
Bei einigen Gebäuden bietet sich die Möglichkeit, die Sanierung im Rahmen geplanter öffentlicher Projekte der Stadt Uster durchzuführen. Deren Eigentümer können so nicht nur Zeit, sondern auch Kosten sparen.
Negative Folgen undichter Leitungen
Schadhafte Entwässerungsleitungen bereiten zweierlei Probleme: Einerseits gelangen Schadstoffe in den Untergrund, wenn Abwasser aus undichten Leitungen dringt und damit Boden und Grundwasser verschmutzt. Andererseits gelangt sauberes Wasser von aussen in das Kanalisationsnetz, was die Kapazität der Abwasserkanäle einschränkt: Dieses Fremdwasser verdünnt das Abwasser in der Kanalisation und vermindert damit die Leistung der Kläranlage.
Zusammen mit den Hauseigentümern will die Stadt Uster schadhaften Abwasserleitungen zugunsten der Umwelt zu Leibe rücken: Die Funktionsfähigkeit der Kanalisation soll auch bei Starkregen und Störfällen gewährleistet bleiben und die Schadstoffmenge in den Gewässern rund um Uster reduziert werden.
Zugehörige Objekte
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