NEUE EINTRITTSPREISE FÜR DIE FREIBÄDER

9. April 2014
Mit Beschluss-Nr. 116 vom 1. April 2014 hat der Stadtrat die Eintrittspreise der Freibäder angepasst.
Die Anpassungen treten auf den 10. Mai 2014 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Der Beschluss mitsamt den neuen Eintrittspreisen liegt während der Rekursfrist bei der Stadtverwaltung Uster, Stadthaus, Sekretariat Abteilung Gesundheit, Bahnhofstrasse 17, zur Einsicht auf.

Stadtrat Uster

Uster, 9. April 2014

Zugehörige Objekte

Name
liste_neueeintrittspreise-freibader_20140327.pdf Download 0 liste_neueeintrittspreise-freibader_20140327.pdf