NEUE EINTRITTSPREISE FÜR DIE FREIBÄDER
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Der Beschluss mitsamt den neuen Eintrittspreisen liegt während der Rekursfrist bei der Stadtverwaltung Uster, Stadthaus, Sekretariat Abteilung Gesundheit, Bahnhofstrasse 17, zur Einsicht auf.
Stadtrat Uster
Uster, 9. April 2014
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
liste_neueeintrittspreise-freibader_20140327.pdf | Download | 0 | liste_neueeintrittspreise-freibader_20140327.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Sport | 044 943 59 00 | Kontaktformular |