MASTERPLAN FÜR ENTWICKLUNG DES RAUMS USTER-VOLKETSWIL

12. März 2014
Im Rahmen einer Gebietsplanung wurde das Potenzial für die Bevölkerungs- und Beschäftigtenentwicklung im Raum Uster-Volketswil untersucht. Im Zentrum standen dabei die Koordination der Siedlungsentwicklung zwischen den Gemeinden und die Abstimmung mit der übergeordneten Verkehrsplanung. Die wichtigsten Elemente wurden in einem Masterplan festgehalten. Zudem unterzeichneten die lokalen, regionalen und kantonalen Projektpartner nun eine Absichtserklärung.
Gemäss kantonalem Raumordnungskonzept soll das künftige Bevölkerungswachstum im Kanton Zürich zu 80 Prozent in den beiden so genannten Handlungsräumen «Stadtlandschaften» und «urbane Wohnlandschaften» stattfinden. Das Gebiet Uster-Volketswil liegt in diesen Räumen und ist daher bedeutend für die langfristige Raumentwicklung des Kantons Zürich.

Der nun vorliegende Masterplan 2050 gibt den Rahmen vor, wie sich der Raum der Gemeinden Greifensee, Schwerzenbach, Volketswil und Uster entwickeln sollte. Er dient den lokalen, regionalen und kantonalen Projektpartnern zur Koordination ihrer planerischen Massnahmen. Der Masterplan umschreibt die Anforderungen an eine zukünftige Bebauung, Nutzung, Erschliessung und Etappierung und zeigt die zu treffenden Massnahmen und ihre Abhängigkeiten auf. Er umfasst unter anderen folgende Schlüsselelemente:

Strassenraum mit Bus-Eigentrassee aufwerten: Die Erschliessung des Gebiets Uster-Volketswil soll durch die Aufwertung des Strassenraums mit einem Bus-Eigentrassee sichergestellt werden. Dies erlaubt bei zukünftigem Bedarf eine Stadtbahn einzuführen. Die ÖV-Achse soll vom Flugplatzareal Dübendorf zum Bahnhof Schwerzenbach über die Industriestrasse Volketswil nach Greifensee verlaufen.

Prägnante Freiraumstruktur sicherstellen: Die Struktur des Freiraums ist für die Prägung des öffentlichen Raumes von grosser Bedeutung. Der Masterplan bezeichnet wichtige Freiräume und attraktive Strassenräume, die im Sinne des übergeordneten Ganzen zu gestalten und aufzuwerten sind.

Geeignete Gebiete für Innenentwicklung: Das Einzugsgebiet der Bahnhöfe ist für bauliche und nutzungsmässige Innenentwicklung hervorragend geeignet. Der Masterplan bezeichnet solche Eignungsgebiete. Die Machbarkeit der potenziellen Dichten ist im Rahmen von Pilotprojekten zu überprüfen.

Strategische Einzonungsoptionen: Einzelne Einzonungen können im Rahmen einer Gesamtbetrachtung von übergeordnetem Interesse sein. Diese sind als Ergänzung zu den Gebieten für die Innenentwicklung weiter zu verfolgen. Der Masterplan bezeichnet Optionen für Einzonungen und nennt die dafür notwendigen Voraussetzungen.

Absichtserklärung gewährleistet Verbindlichkeit des Masterplans

Die Umsetzung dieser Schlüsselelemente für die Bereiche Siedlung, Landschaft und Verkehr erfolgt mit den bekannten planungsrechtlichen Instrumenten (Richtplan, Bau- und Zonenordnung, Sondernutzungspläne etc.). Im Sinne einer Agenda wird im Masterplan zudem aufgezeigt, wer diese Massnahmen mit welchen Instrumenten und in welchem Zeitraum umzusetzen hat. Um ihren Willen zur Verwirklichung der festgelegten Massnahmen zu unterstreichen, haben sämtliche Projektpartner eine Absichtserklärung unterzeichnet. Diese ist als Vereinbarung über das gemeinsame Vorgehen im Raum Uster-Volketswil zu verstehen und soll die angestrebte Verbindlichkeit gewährleisten.

Projektpartner Masterplan 2050 Raum Uster-Volketswil

  • Amt für Raumentwicklung, Baudirektion Kanton Zürich (Federführung)
  • Region Zürcher Oberland RZO
  • Zürcher Planungsgruppe Glattal ZPG
  • Stadt Uster
  • Gemeinde Volketswil
  • Gemeinde Schwerzenbach
  • Gemeinde Greifensee
Mitwirkung
  • Amt für Verkehr, Volkswirtschaftsdirektion Kanton Zürich
  • Zürcher Verkehrsverbund ZVV
  • Verkehrsbetriebe Glattal VBG
  • Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland VZO

[Quelle: Gemeinsame Medienmitteilung der Baudirektion, der Volkswirtschaftsdirektion, der Zürcher Planungsgruppe Glattal, der Region Zürcher Oberland, der Stadt Uster und der Gemeinden Schwerzenbach, Volketswil, Greifensee vom 11.3.2014]