VOLKSINITIATIVE «GEGEN PARKUHREN-FLUT IN USTER!»<br>PUBLIKATION ERGEBNIS VORPRÜFUNG GEMÄSS § 125 DES GESETZES ÜBER DIE POLITISCHEN RECHTE

5. März 2014
Am 3. Februar 2014 wurde der Stadtkanzlei die kommunale Volksinitiative «Gegen Parkuhren-Flut in Uster!» zur Vorprüfung eingereicht.
Titel und Text der Volksinitiative lauten:

Volksinitiative «Gegen Parkuhren-Flut in Uster!»

Das Parkieren auf öffentlichem Grund wird in Uster nach folgenden Grundsätzen neu organisiert:
  1. Parkfelder werden nur dort gekennzeichnet, wo dies verkehrstechnisch oder aus Sicherheitsgründen nötig ist.
  2. Parkfelder müssen nicht zwingend bewirtschaftet werden.
  3. Die Quartiere erhalten eine ihrer Situation angepasste Parkierungsordnung, dies kann im Rahmen von Ziff. 1 auch Blaue Zonen beinhalten.
 
Das Initiativkomitee bilden nachfolgende Stimmberechtigte:

Giuseppe Biacchi, Heinrichstrasse 11, 8610 Uster
René Biber, Etzelstrasse 12, 8610 Uster
Cla Famos, Brunnenwiesenstrasse 16, 8610 Uster
Marco Järmann, Weiherallee 3, 8610 Uster
Hans Keel, Sandstrasse 9, 8610 Uster
Ralph Steiner, Alpenblickstrasse 15, 8610 Uster

Die Vorprüfung hat ergeben, dass die Unterschriftenlisten im Sinne von §§ 122-124 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 sowie §§ 61-62 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) formell korrekt ist. Der Stadtrat hat dies mit Beschluss vom 4. März 2014 festgestellt.

Mit Datum dieser Publikation beginnt die Frist von sechs Monaten zur Sammlung und Einreichung der für das Zustandekommen der Initiative erforderlichen 400 Unterschriften von in der Stadt Uster wohnhaften Stimmberechtigten.

Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 5. März 2014
Stadtrat Uster

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