Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund (VgP)
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Der Beschluss des Stadtrats und die Ausführungsbestimmungen liegen während der Rekursfrist bei der Stadtverwaltung Uster, Sekretariat Sicherheit, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, Tel. 044 944 72 91, zur Einsicht auf.
Uster, 18. September 2013
Stadtrat Uster
Zugehörige Objekte
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