Privater Gestaltungsplan «Zeughausareal», Uster, Änderungen Zonenplan sowie Siedlungs- und Landschaftsplan, Öffentliche Auflage
Die Akten liegen ab Freitag, 14. März 2014, während 60 Tagen beim Geschäftsfeld Stadtraum und Natur (3. Stock), Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf.
Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zum Vor-haben äussern und Einwendungen erheben. Diese sind an das Geschäftsfeld Stadtraum und Natur einzureichen.
Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden. Hernach stehen Pläne und Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen.
Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 14. März 2014.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtraum und Natur | 044 944 72 59 | Kontaktformular |