Baugesuch Nr. 2015-0158 (Seestrasse)

5. August 2015
Beat Gadola, Seestrasse 38, 8610 Uster: Abbruch Garagengebäude Assek. Nr. 39 und Anbau einer Wohneinheit an Wohnhaus Assek. Nr. 463 (Inventarobjekt Nr. H 084), Seestrasse 38, Assek. Nr. 463, Kat. Nr. C2405, Niederuster (Wohnzone W3/50G - III).
Auflage
Die Pläne liegen bei der Abteilung Hochbau, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, 4. Stock, zur Einsicht auf.

Dauer
20 Tage ab Datum der Ausschreibung im «Amtsblatt des Kantons Zürich» und im «Anzeiger von Uster», die jeweils am Freitag erfolgt.

Interessenwahrung
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen nach der Ausschreibung schriftlich bei der Stadt Uster, Abteilung Hochbau, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, gestellt werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides.
  • § 315 Planungs- und Baugesetz, PBG
  • §§ 314–316 PBG

Zugehörige Objekte