PLAKATAKTION FÜR MENSCHEN MIT EINER SEHBEHINDERUNG

25. Juni 2015
In der Stadt Uster sind zurzeit an verschiedenen Standorten Plakate mit einer Comiczeichnung zu sehen. Sie sind Teil einer Aktion, die auf die wichtige Bedeutung von so genannten Leitlinien auf Trottoirs hinweisen, die sie für Menschen mit einer Sehbehinderung haben.
In der Schweiz leben nach neusten Erhebungen rund 325 000 Menschen mit einer Sehbehinderung, etwa 1300 von ihnen wohnen in Uster. Diese Menschen erleben im Alltag immer wieder schwierige Situationen. Sich selbstständig und eigenverantwortlich im öffentlichen Raum zu bewegen, gehört bei vielen Menschen zur Normalität. Dies gilt auch für Blinde und Sehbehinderte: Sie empfinden eine höhere Lebensqualität, wenn sie sich sicher und selbständig fortbewegen können. Dazu brauchen sie allerdings Unterstützung: Der weisse Stock sowie ein ausgebildeter Gehör- und Tastsinn sind ihnen gute Hilfsmittel für unterwegs.

Taktil-visuelle Leitlinien – eine wichtige Orientierungshilfe
Die taktil-visuellen Leitlinien sowie die Aufmerksamkeitsfelder am Boden sind für blinde und sehbehinderte Menschen eine unverzichtbare Orientierungshilfe. Diese Markierungen sind mit dem weissen Stock zu ertasten und mit den Füssen zu spüren. Dank des optischen Kontrastes sind sie auch für sehbehinderte Menschen gut erkennbar.

Sind die Leitlinien überstellt, irritiert das sehbehinderte und blinde Menschen, sie finden sich alleine nicht mehr zurecht. Zur gefährlichen Falle werden auch offene Autotüren, heruntergelassene Laderampen von Lastwagen und andere Hindernisse und Erhöhungen, die mit dem weissen Stock nicht ertastet werden und zu Verletzungen führen können. Um solche Unfälle zu vermeiden, müssen Hindernisse mit dem Stock zu ertasten sein; die weissen Leitlinien sollen also immer freistehen.

Plakataktion
Mit der Plakataktion machen der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) und die Stadt Uster die Bevölkerung auf die taktil-visuellen Leitlinien aufmerksam. Die Aktion erinnert daran, dass Leitlinien nicht überstellt werden sollen, weder mit Fahrzeugen, Tischen, Stühlen oder anderen Gegenständen. Sehbehinderte und blinde Menschen können nur anhand ihres Stockes und den eingezeichneten Markierungen den Weg ertasten. Ist die Leitlinie verstellt, besteht eine hohe Unfallgefahr.

Arbeitsgruppe für Behindertenfragen Uster
Zwei Mal im Jahr trifft sich die «Arbeitsgruppe für Behindertenfragen Uster» (ABU), um die Anliegen im Strassenverkehr der Menschen mit einer Behinderung und auch solche von Seniorinnen und Senioren aufzunehmen. Die ABU besteht aus Mitgliedern verschiedener Institutionen und Vertretern der Abteilungen Bau und Sicherheit der Stadt Uster. An der Sitzung bringen die Institutionen Themen und Bedürfnisse zur Sprache, die für Menschen mit einer Behinderung wie auch für Seniorinnen und Senioren wichtig sind. Die Stadt Uster klärt dann ab, ob diese Anliegen umgesetzt werden können. Weiter informiert die Stadt über aktuelle Strassenbaustellen und Massnahmen im Strassenbereich, die zu Gunsten von Menschen mit einer Behinderung und Seniorinnen und Senioren vorgenommen wurden. So wurden beispielsweise in den letzten Monaten diverse Bushaltestellen mit einem Aufmerksamkeitsfeld ergänzt. Diese Massnahme erleichtert sehbehinderten und blinden Personen den Einstieg in den Bus. Die verschiedenen Mitglieder in der ABU tragen dazu bei, dass ein wirkungsvoller und konstruktiver Dialog zwischen den Organisationen und der Stadt Uster besteht.
Comic Leitlinien für Blinde