ERNEUERUNGSWAHL DES FRIEDENSRICHTERS RESPEKTIVE DER FRIEDENSRICHTERIN FÜR DIE AMTSDAUER 2015 – 2021<br>ANORDNUNG ZWEITER WAHLGANG
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Uster, 22. April 2015
Stadtrat Uster
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