UNTERFÜHRUNG WINTERTHURERSTRASSE: KANTON WILL KOMPETENZ NICHT AN STADT ÜBERTRAGEN
Um dem Willen der Ustermer Stimmberechtigten dennoch Nachachtung zu verschaffen, beantragte der Stadtrat Uster Anfang Juni 2014 beim Regierungsrat die Übertragung der kantonalen hoheitlichen Rechte, um mit der Projektierung der Unterführung fortfahren zu können: § 53 des Strassengesetzes (StrG) sieht nämlich vor, dass der Regierungsrat einer Gemeinde auf deren Gesuch hin Projektierung, Landerwerb, Bauleitung und Bauausführung für Staatsstrassen auf ihrem Gebiet übertragen kann. Eine solche Kompetenzabtretung wäre Voraussetzung, um die Unterführung Winterthurerstrasse von Seiten der Stadt zu planen und zu realisieren. Am 9. Juli 2014 hat der Regierungsrat nun beschlossen, das Gesuch des Stadtrats Uster abzulehnen und ihm damit die Zuständigkeit für die Projektierung gemäss § 53 Strassengesetz nicht zu übertragen.
Der Stadtrat Uster sieht in der Haltung des Regierungsrates vor allem einen wichtigen Grund, die Staatsstrasse «Uster West» schnellstmöglich zu realisieren, so wie sie im kantonalen Richtplan festgesetzt ist. Dannzumal wird die Winterthurerstrasse nämlich zur Gemeindestrasse abklassiert. Für die allfällige Realisierung einer redimensionierten Unterführung wäre Uster dann nicht mehr auf die jetzt verweigerte Kompetenzabtretung angewiesen. Der Stadtrat wird kurz nach den Sommerferien an einer Medienorientierung über das weitere Vorgehen zur Volksinitiative berichten.