UNTERFÜHRUNG WINTERTHURERSTRASSE: KANTON WILL KOMPETENZ NICHT AN STADT ÜBERTRAGEN

17. Juli 2014
Der Regierungsrat des Kantons Zürich verweigert der Stadt Uster die weitere Projektierung der Unterführung Winterthurerstrasse. Welche rechtlichen Folgen sich daraus ergeben, muss der Stadtrat nun abklären.
Mit der Volksabstimmung vom 25. November 2012 hatte die Ustermer Stimmbevölkerung den Stadtrat Uster damit beauftragt, die Unterführung Winterthurerstrasse zu projektieren und zu erstellen. Die Stadt Uster erarbeitete daraufhin in einem kooperativen Verfahren zusammen mit den SBB, kantonalen Ämtern und dem Initiativkomitee ein Vorprojekt. Anfang September 2013 konnte sie dieses dem Kanton zur Vernehmlassung übergeben. Die Stellungnahme des Kantons indes liess keinen Spielraum für die weiteren Arbeiten offen: Das Projekt steht aus kantonaler Sicht in Konkurrenz zum Projekt «Uster West»; eine Umsetzung beider Strassenprojekte falle für ihn ausser Betracht. Für den Stadtrat Uster war diese Haltung zu erwarten und durchaus nachzuvollziehen.

Um dem Willen der Ustermer Stimmberechtigten dennoch Nachachtung zu verschaffen, beantragte der Stadtrat Uster Anfang Juni 2014 beim Regierungsrat die Übertragung der kantonalen hoheitlichen Rechte, um mit der Projektierung der Unterführung fortfahren zu können: § 53 des Strassengesetzes (StrG) sieht nämlich vor, dass der Regierungsrat einer Gemeinde auf deren Gesuch hin Projektierung, Landerwerb, Bauleitung und Bauausführung für Staatsstrassen auf ihrem Gebiet übertragen kann. Eine solche Kompetenzabtretung wäre Voraussetzung, um die Unterführung Winterthurerstrasse von Seiten der Stadt zu planen und zu realisieren. Am 9. Juli 2014 hat der Regierungsrat nun beschlossen, das Gesuch des Stadtrats Uster abzulehnen und ihm damit die Zuständigkeit für die Projektierung gemäss § 53 Strassengesetz nicht zu übertragen.

Der Stadtrat Uster sieht in der Haltung des Regierungsrates vor allem einen wichtigen Grund, die Staatsstrasse «Uster West» schnellstmöglich zu realisieren, so wie sie im kantonalen Richtplan festgesetzt ist. Dannzumal wird die Winterthurerstrasse nämlich zur Gemeindestrasse abklassiert. Für die allfällige Realisierung einer redimensionierten Unterführung wäre Uster dann nicht mehr auf die jetzt verweigerte Kompetenzabtretung angewiesen. Der Stadtrat wird kurz nach den Sommerferien an einer Medienorientierung über das weitere Vorgehen zur Volksinitiative berichten.